Fachanwaltskanzlei

Fachanwaltskanzlei

Fokussiert auf unsere Stärken

Wir verstehen uns als Fachanwaltskanzlei, weil wir ausschließlich das bearbeiten, was wir perfekt können. Jahrzehntelange Erfahrung, ausgewiesen durch unsere Fachanwaltsbezeichnungen, führt zu einer umfassenden Aufnahme Ihres Problems mit präzisen Lösungsansätzen bis in alle angrenzenden, rechtlichen Randbereiche. Wir nehmen keine Mandate nur zur Umsatzsteigerung an, sondern nur Probleme, die wir auch für Sie lösen können. Für andere Rechtsgebiete oder bei Überschneidungen von Problemfällen greifen wir allerdings zu Ihrem Vorteil auf unsere seit Jahren gewachsenen Netzwerke an qualifizierten Rechtsanwälten, Steuerberatern oder anderen Dienstleistern zurück. Auf unseren rechtlichen Rat, wie auch auf unsere Empfehlungen dürfen Sie sich verlassen.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht. In der täglichen Praxis haben sich dabei die folgenden Themen als besonders relevant erwiesen:

  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I, SGB III)
  • Entwurf und Überprüfung von Arbeitsverträgen...

Familienrecht

Unser Leistungsspektrum im Familienrecht umfasst den Bereich der Vorsorge und der streitschlichtenden Auseinandersetzung. Wir fertigen nach Ihren Wünschen und Vorstellungen mit unserer rechtlichen Erfahrung und Beratung Eheverträge vor der Eheschließung und während der Ehe, vertragliche Gestaltungen von Lebenspartnerschaften, Adoptionsverträge, Vereinbarungen...

Sozialrecht

Das Sozialrecht gehört immer noch zu den vernachlässigten Rechtsgebieten. Dabei betrifft es unmittelbar jeden Bürger, Private wie Unternehmen, wie folgende Fragen deutlich machen:

  • Wie erhalten Sie uneingeschränkt Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis?
  • Sie haben eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit erhalten?...

Handels & Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Gesellschaften
  • GmbH in der Krise...

Erbrecht

Das Thema Erben und Vererben trifft früher oder später jeden. Jeder hat die Möglichkeit anhand eines Testamentes oder Erbvertrages seine Erben selbst zu bestimmen und seinen Nachlass zu regeln.

Ohne entsprechende Verfügung von Todeswegen gilt die gesetzliche Erbfolge. Oft hat der Erblasser aber andere Vorstellungen als im Gesetz schematisch für jedermann...

Seniorenrecht

Die mit „Seniorenrecht“ bezeichneten Fragestellungen beginnen mit dem Übergang vom Erwerbsleben in den Altersruhestand. Sei es die Thematik Altersteilzeit, Fragestellungen der Nahtlosigkeitsregelungen bis zum Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung sind häufig zu klären. Auch die Fragen der Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft...