Grundstückskaufvertrag vom erfahrenen Notar für Sarstedt - Michael Schulz Rechtsanwalt und Notar
Ein gekauftes Grundstück in Sarstedt muss auf jeden Fall in Ihrem Namen registriert werden. Zu diesem Zweck sind ein rechtwirksamer Grundstückskaufvertrag und eine Beurkundung durch einen Notar unverzichtbar. Das Gesetz schreibt diese Vorgehensweise vor. Durch die Beurkundung des Notars wird die rechtliche Sicherheit gewährleistet. Die Vertragsbeteiligten können daher sicher sein, die getroffenen Vereinbarungen in einem Grundstückskaufvertrag detailliert festgehalten wurden. Michael Schulz Rechtsanwalt und Notar besitzt das erforderliche Fachwissen, um sie hinsichtlich der Vertragsgestaltung kompetent zu beraten. Die Vereinbarungen des Vertrags werden für die Gestaltung des Entwurfs berücksichtigt. Die Beurkundung des Vertrags mit allen Vertragsbeteiligten wird anschließend durchgeführt.
Weitere Aufgaben des Notars
Bevor die Vertragsbeteiligten den Vertrag unterzeichnen können, müssen wir noch einige wichtige Aufgaben durchführen. Zuerst ist es wichtig, eine Online- Einsicht in das Grundbuch vorzunehmen. So können wir den Namen des rechtmäßigen Grundstückeigentümers erfahren. So gehen Sie beim Kauf garantiert kein Risiko ein und Sie können sicher sein, dass es sich beim Eigentümer und Verkäufer um dieselbe Person handelt. Zusätzlich werden auch Genehmigungen, Löschungsbewilligung und diverse behördliche Zustimmungen, für eingetragene Grundpfandrechte kontrolliert. Durch diese zusätzlichen Überprüfungen können wir garantieren, dass der Kaufpreis erst dann bezahlt wird, sobald ein rechtssicherer und lastenfreier Eigentumswechsel möglich ist. Während deer Abwicklung des Kaufvertrags, sorgen wir ebenfalls dafür, dass die Grundschuld gelöscht wird. Wir kontaktieren die eingetragene Bank und beantragen, dass die Löschungsunterlagen gesendet werden. Wenn das Darlehen bereits erfolgreich getilgt wurde, können wir von der Bank eine Bestätigung erhalten und eine Löschungsbewilligung erreichen. In einigen Fällen erfolgt Tilgung des Darlehens erst durch die Kaufpreiszahlung. Dann können wir unter einer Treuhandauflage erreichen, dass Löschungsbewilligung erteilt wird. Durch den Kaufpreis erfolgt die Zahlung des notwendigen Betrags erfolgt. Wir garantieren einen problemlosen Ablauf. Damit Ihre zukünftige Eigentümerstellung sichergestellt wird, achtet Michael Schulz Rechtsanwalt und Notar gezielt darauf, dass eine Auflassungsvormerkung sofort nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt. Wir können eine Umschreibung im Grundbuch nach der Kaufpreiszahlung beantragen. Dann müssen wir noch auf die Mitteilung vom Grundbuchamt warten, dass alle notwendigen Eintragungen korrekt erledigt wurden. Dann können Sie den Grundbuchauszug erhalten, der Sie als neuen Eigentümer ausweist.
Zusätzliche Serviceleistungen
Unsere Beraterkanzlei arbeitet für Unternehmer, öffentliche Träger und private Personen. Wir bieten Ihnen spezifische Problemlösungen in diversen Rechtsgebieten wie Sozialrecht, gewerbliches Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Seniorenrecht sowie Gesellschafts- und Handelsrecht.