Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Wirtschaftsleben kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften gewähren den Arbeitnehmern einen besonderen Schutz, deren Regelungen sich im Individual-Arbeitsrecht befinden, wie z.B. Kündigungsschutz, Urlaubsrecht, Arbeitszeit- und Teilzeit, Mindestlohn.

Arbeitgeber

Für Arbeitgeber stehen wir beim Entwurf von Arbeitsverträgen zur Verfügung, um maßgeschneiderte und individuelle Lösungen zu finden, sowohl für verschiedene Arbeitnehmergruppen als auch bei allgemeinen oder besonderen Befristungen für Mitarbeiter.

Wir begleiten Sie als Arbeitgeber durch Ihre Arbeitsverhältnisse als kompetenter Berater und Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen bei allen notwendigen Änderungen im Arbeitsverhältnis, von Elternzeit, Teilzeitwünschen, rechtlicher Abmahnung bei Schlechtleistung, Prüfung von Urlaubsansprüchen oder Urlaubsabgeltung und letztlich auch bei der Vorbereitung von verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Kündigungen.

Wir stellen Ihnen Abfindungsvereinbarungen und Aufhebungsvereinbarungen zur Verfügung und helfen bei der Formulierung von Zeugnissen. Unsere gesamte arbeitsrechtliche Expertise ist auf pragmatische und wirtschaftliche Lösungen ausgerichtet, die den Ablauf Ihres Betriebes nicht stört und den Erhalt sichert.

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer prüfen wir Ihre Arbeitsverträge, setzen individuelle Rechte aus Gesetz oder Tarif, auf Überstundenvergütung, Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenrechte und Altersteilzeit durch und beraten Sie bei Änderungen Ihres Arbeitsverhältnisses und Abmahnungen.

Bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung ist schnelles Handeln geboten. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Wochen nach Ausspruch der Kündigung erheben wir für Sie Klage vor dem Arbeitsgericht zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes oder Abfederung der wirtschaftlichen Folgen durch die Gestaltung einer Abfindungsvereinbarung.

Wir sorgen für ein angemessenes, Ihrem beruflichen Fortkommen dienliches Zeugnis und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei der Agentur für Arbeit.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht. In der täglichen Praxis haben sich dabei die folgenden Themen als besonders relevant erwiesen:

  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I, SGB III)
  • Entwurf und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigungsschutzrecht
  • Mitwirkung an Aufhebungsverträgen sowie Abfindungsvereinbarungen
  • Zeugnis und Zeugnisformulierung
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Ansprüche auf Altersteilzeit
  • Urlaubsansprüche
  • Probleme in Ausbildungsverhältnissen
  • Besonderheiten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)
  • Mobbing und Diskriminierung
  • Durchsetzung der Rechte nach dem Mutterschutzgesetz, Schwangerschaft und Mutterschutz
  • Durchsetzung der Rechte nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

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