Ihr Notar mit Erfahrung für Sarstedt – Michael Schulz Rechtsanwalt und Notar

Notarielle Beurkundungen sind für zahlreiche Dokumente vom Gesetzgeber her vorgeschrieben. Daher ist es in zahlreichen Fällen unverzichtbar, die Unterstützung einer Notariatskanzlei in Anspruch zu nehmen. Damit Sie von der besten Betreuung profitieren, ist es entscheidend, dass Ihr Notar über jahrelange Erfahrung und das erforderliche Fachwissen verfügt. Bei allen notariellen Fragen können Sie sich jederzeit an Michael Schulz Rechtsanwalt und Notar wenden. Zusätzlich bietet Ihnen unsere Kanzlei auch eine umfassende rechtliche Unterstützung bei verschiedenen Fragen zu Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht oder gewerbliches Mietrecht.

 

Erstellung eines Testaments

 

Obwohl im Internet zahlreiche Formulare, Ratgeber und Bücher zum Thema Testament vorhanden sind, ist es wesentlich besser, sich auf die Unterstützung eines Notariats zu veranlassen. Ein handschriftlich verfasstes Testament ist meistens nicht rechtskonform und es kann zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Erben und Hinterbliebenen kommen. Daher ist es wichtig, dass eine notarielle Beurkundung erfolgt. Ihr Notar erstellt zuerst einen Entwurf. Vor der Beurkundung erhalten Sie diesen Entwurf, sodass noch Änderungen vorgenommen oder Fragen beantwortet werden können. Ihr letzter Wille wird dann beim zuständigen Nachlassgericht in Sarstedt registriert. Bei Bedarf kann Ihr Testament rasch gefunden werden. Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass Ihr letzter Wille den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

Notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags

 

Für alle Vertragsbeteiligten ist es wichtig, dass eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags für ein Grundstück erfolgt. Zusätzlich werden vom Notariat noch weitere Aufgaben durchgeführt. Zuerst muss überprüft werden, ob es sich beim Verkäufer auch tatsächlich um den Eigentümer des Grundstücks handelt. Dann ist es wichtig, dass eine Löschungsbewilligung beantragt wird. Zu diesem Zweck muss die registrierte Bank kontaktiert werden. Falls bereits eine Tilgung des Darlehens erfolgt ist, ist es wichtig, die Unterlagen für die Löschungsbewilligung anzufordern. Wenn noch keine Tilgung erfolgt ist, können die Unterlagen unter Treuhand angefordert werden. Das Notariat kümmert sich nach Unterzeichnung des Vertrags und Zahlung des Kaufpreises um alle weiteren Formalitäten.

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