Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Kompetenz im unternehmerischen Bereich umfasst das Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht von der Gründung von Unternehmen / Gesellschaften, Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, Verträge für den Geschäftsführer, Regelung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bis hin zu Ausschlussszenarien und Abfindungsregelungen.  Wir helfen Ihnen beim Unternehmenskauf und –verkauf, Übertragung eines Betriebes und von Geschäftsanteilen, Umwandlung und Reorganisation Ihres Unternehmens oder auch bei der Beendigung von Gesellschaften.

Wir stehen mit unserem Fachwissen bei Fragen der Unternehmenssicherung und Unternehmensnachfolge, erbrechtlichen Gestaltungen und Vermögensnachfolge zur Verfügung.

Dabei verfolgen wir stets eine ganzheitliche Strategie, die über den Tellerrand schaut, andere Rechtsgebiete im Auge behält und pragmatische Lösungen präsentiert.