Erbrecht

Erbrecht

Das Thema Erben und Vererben trifft früher oder später jeden. Jeder hat die Möglichkeit anhand eines Testamentes oder Erbvertrages seine Erben selbst zu bestimmen und seinen Nachlass zu regeln.

Ohne entsprechende Verfügung von Todeswegen gilt die gesetzliche Erbfolge. Oft hat der Erblasser aber andere Vorstellungen als im Gesetz schematisch für jedermann vorgesehen sind.

Der Erblasser kann bestimmen, wer sein Erbe wird, wer durch Vermächtnis Einzelgegenstände erhält, ob ein Testamentsvollstrecker beauftragt werden soll.

Eine Besonderheit bildet das sogenannte Behindertentestament, welche behinderten Kindern die Teilhabe am Erblasservermögen gewährleisten soll ohne Zugriffsmöglichkeit der Sozialhilfeträger.

Mit notarieller Beurkundung wird ein Maximum an Beratung und Sicherheit gewährleistet, nicht nur dort wo es gesetzlich vorgeschrieben wird. Wir helfen Ihnen die richtigen Entscheidungen zu treffen und teure Streitigkeiten zu vermeiden.

Wir stehen auch bei streitigen Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften und Geltendmachung von Pflichteilsansprüchen oder Ergänzungsansprüchen als Berater und Vertreter an Ihrer Seite.