Rechtswirksamer Grundstückskaufvertrag vom Notar mit jahrelanger Erfahrung in Bockenem - Michael Schulz Rechtsanwalt und Notar

Damit ein Grundstückskaufvertrag rechtswirksam ist, ist eine Beurkundung durch einen Notar vom Gesetz her vorgeschrieben. Indem der Notar eine Beurkundung vornimmt, wird für alle Vertragsparteien die rechtliche Sicherheit garantiert. So können alle Beteiligten die Garantie erhalten, dass die getroffenen Vereinbarungen im Vertrag korrekt festgehalten wurden und das gewünschte Ergebnis nach Abwicklung des Vertrags eintrifft. Michael Schulz Rechtsanwalt und Notar berät Sie hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen wird ein Entwurf angefertigt, die anschließend mit allen Vertragsbeteiligten beurkundet werden.

 

Weitere Vorgehensweise


Alle Bestandteile des Vertrags müssen nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) von einem Notar beurkundet werden.
Nach einer Onlineeinsicht in das Grundbuch können wir die exakten Grundbesitz-Daten erhalten. So erhalten Sie die Gewissheit, dass der Verkäufer im Grundbuch als rechtmäßiger Eigentümer vermerkt ist. Zusätzlich kümmern wir uns auch um die Kontrolle von Genehmigungen, Löschungsbewilligungen und behördlichen Zustimmungen, für eingetragene Grundpfandrechte. So wird sichergestellt, dass der Kaufpreis erst dann bezahlt werden muss, sobald es möglich ist, dass der Eigentumswechsel lastenfrei und rechtssicher erfolgt. Außerdem übernehmen wir im Zuge der Abwicklung des Kaufvertrages für das Grundstück alle erforderlichen Aufgaben, damit die Grundschuld gelöscht wird. Zu diesem Zweck kontaktieren wir die eingetragene Bank und wir ersuchen, dass die Löschungsunterlagen gesendet werden. Wenn das das Darlehen erfolgreich getilgt wurde, wird dies von der Bank bestätigt. Dann kann das Geldinstitut die Löschungsbewilligung erteilen. Wenn das Darlehen durch die Kaufpreiszahlung gezahlt wird, kann die Bank unter einer Treuhandauflage eine Löschungsbewilligung erteilen. Wir kümmern uns dann darum, dass die Zahlung des erforderlichen Betrags aus dem Kaufpreis erfolgt. So haben wir die Möglichkeit von der Löschungsbewilligung Gebrauch zu machen. Damit die künftige Eigentümerstellung eines Käufers in Bockenem gesichert wird, nimmt Michael Schulz Rechtsanwalt und Notar nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages die Eintragung einer Auflassungsvormerkung sofort vor. Die Umschreibung im Grundbuch wird nach Kaufpreiszahlung beantragt. Sobald wir vom Grundbuchamt die Mitteilung erhalten, dass die Eigentumsumschreibung und alle erforderlichen Eintragungen den Vereinbarungen des Vertrags entsprechend durchgeführt wurden, können wir dem Käufer einen Grundbuchauszug senden, der seine Eigentümerstellung darlegt.

 

Weitere Serviceleistungen


Wir sind als Beraterkanzlei für private Personen, öffentliche Träger und Unternehmen tätig. Wir bieten Ihnen Problemlösungen in unterschiedlichen Rechtsgebieten wie Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Seniorenrecht, gewerbliches Mietrecht und Erbrecht.